Allgemeine Geschäftsbedingungen
Schreibzeiten® ist eine Marke des Unternehmens Sabine Huber-Wynnyczenko, HR-Consulting – Coaching – Training (www.sabinehuber.at). Für Seminare, Vorträge und Coachings gelten im Besonderen die nachfolgenden Bedingungen.
1 Offene Seminare
Die nachfolgenden Bedingungen gelten für Seminare, die unter der Marke Schreibzeiten® angeboten werden. Ausgenommen sind ausdrücklich Seminare, die von Drittanbietern angeboten und durchgeführt werden bzw. Seminare, bei denen die Marke Schreibzeiten® lediglich als Kooperationspartnerin auftritt.
1.1 Buchung
Inhalt und Ziel der offenen Seminare werden durch die jeweilige Seminarbeschreibung definiert. Die Anmeldung erfolgt entweder per E-Mail oder durch die verbindliche Anmeldung auf www.schreibzeiten.com.
Nach Eingang der schriftlichen Buchung oder nach einer verbindlichen Online-Buchung erhält der/die TeilnehmerIn eine schriftliche Buchungsbestätigung, sofern ein freier Teilnehmerplatz zur Verfügung steht. Ist dies nicht der Fall, wird der/die TeilnehmerIn verständigt. Buchungen werden grundsätzlich in der Reihenfolge ihres Einganges berücksichtigt. Die Buchung wird mit der Buchungsbestätigung durch die Veranstalterin für beide Seiten verbindlich – damit erfolgt der Vertragsabschluss.
1.2 Rechnungsstellung und Zahlung
Alle Preise des offenen Seminarportfolios verstehen sich inklusive 20% USt. und beinhalten sämtliche Seminarunterlagen und -materialien. Nicht inkludiert sind Seminarpauschalen, Nächtigungs- oder Aufenthaltskosten. Der Teilnahmebeitrag ist innert 14 Tagen nach Anmeldung fällig. Bei Anmeldung innert 14 Tagen vor Seminarbeginn ist der Teilnahmebeitrag sofort fällig. Zahlungen sind über Banküberweisung, Wertgutschein oder PayPal akzeptiert. Der/die TeilnehmerIn erklärt sich mit dem elektronischen Rechnungsversand einverstanden bzw. kann bei online Buchungen eigenständig eine Rechnungslegung über die Buchungsplattform anstoßen.
1.3 Stornobedingungen
Die Stornierung der Teilnahme ist bis 4 Tage (96 Stunden) vor Seminarbeginn kostenlos möglich. Bei Absagen unter dieser Frist fallen 100% des Teilnahmebetrages an. Die Stornogebühr entfällt bei Nennung eines Ersatzteilnehmenden. In unausweichlichen Fällen behält sich die Veranstalterin vor, Termine, Inhalte und Durchführungsorte zu ändern.
1.4 Absage von Seminaren durch die Veranstalterin
Die Mindestteilnehmerzahl ist seminarabhängig. Wird diese nicht erreicht, wird das Seminar spätestens 4 Tage (96 Stunden) vor Seminarbeginn abgesagt. Die Teilnehmenden werden per E-Mail über die Absage des Seminars und mögliche Alternativen informiert. Bereits getätigte Zahlungen werden nach Wunsch in Form einer Rücküberweisung oder als Wertgutschein rückerstattet.
Im Falle zwingender Verhinderung des/der Seminarleiter:in hat die Veranstalterin- das Recht, eine oder mehrere geeignete Ersatzperson(en) als VeranstaltungsleiterIn zu benennen. Darüber hinausgehende Ansprüche des/der TeilnehmerIn auf Durchführung der Veranstaltung bestehen nicht.
2 Inhouse-Seminare, Vorträge, Coachings
2.1 Buchung
Diese maßgeschneiderten Trainings, Vorträge und Gruppen-Coachings sind auf firmeninterne Bedürfnisse abgestimmt und werden daher auch nur nach vorherigem Erstgespräch schriftlich angeboten.
Die jeweiligen Inhalte werden von allen Parteien gesondert festgelegt und auf die Bedürfnisse abgestimmt. Die Auftragsnehmerin kann sich jederzeit vertreten lassen. Sie haftet für die fachliche und didaktische Qualifizierung allfälliger Ersatztrainer:innen oder Ersatzvortragende.
Die Auftragsnehmerin erstellt ein schriftliches Angebot. Mit schriftlicher Annahme dieses Angebots durch die Auftraggeberin erfolgt ein Vertragsabschluss.
2.2 Leistungsumfang
Der Angebotspreis versteht sich zzgl. 20% UST und beinhaltet das Vorgespräch zur Abstimmung der genauen Trainingsinhalte und –ziele, sowie sämtliche Seminarunterlagen und –materialien, sofern im Angebot nicht anders ausgeführt. Die Veranstaltungen finden in vom Auftraggeber zu organisierenden Räumlichkeiten mit gängiger Moderationsausstattung statt. Sollten besondere Ausstattungen benötigt werden, werden diese vom Auftraggeber organisiert. Bei Bedarf wird die Organisation eines geeigneten Veranstaltungsortes von der Auftragnehmerin übernommen. Allfällige Kosten für die organisatorischen Mehraufwendungen trägt der Auftraggeber. Nicht im Seminarpreis inkludiert sind die Reise- und Aufenthaltskosten der Trainer:in und der Teilnehmenden, sowie allfällige Seminarpauschalen oder Verpflegungskosten.
2.3 Rechnungsstellung und Zahlung
Sofern im Angebot nicht anders ausgeführt, erfolgt die Rechnungslegung nach Leistungserbringung und ist binnen 7 Arbeitstagen zahlbar.
2.4 Stornobedingungen
Firmeninterne Seminaren, Vorträgen, Gruppen-Coachings und Lehrgänge
Bei Absage des Seminars durch die Auftraggeberin bis spätestens 28 Kalendertage vor Seminarbeginn entsteht keine Stornogebühr. Für Rücktritte zwischen dem 27. und 7. Kalendertag vor Seminarbeginn fallen 50% Stornogebühren an. Wird das Seminar innerhalb von 7 Kalendertagen vor Seminarbeginn abgesagt, wird der gesamte Seminarbetrag verrechnet.
Die Auftragnehmerin behält sich vor, in schwerwiegenden Fällen (Krankheit der Auftragnehmerin, höhere Gewalt oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse) das Seminar abzusagen oder nach Vereinbarung mit der Auftraggeberin zu verschieben.
Einzelcoachings
Ein Terminstorno ist bis 24 Stunden vor dem gebuchten Termin kostenlos möglich, danach fallen 100% der Kosten der gebuchten Coaching-Einheiten an.
3 Schlussbestimmungen
Der/die TeilnehmerIn ist damit einverstanden, dass seine/ihre Daten von der Veranstalterin elektronisch gespeichert werden und er/sie per Post, Fax oder E-Mail über weitere Veranstaltungen informiert wird. Der/die TeilnehmerIn kann diese Zustimmung jederzeit widerrufen.
Änderungen dieser AGB bedürfen der Schriftform; ebenso ein Abgehen von dieser Formerfordernis. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
Auf diesen Vertrag ist materielles österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts sowie des UN-Kaufrechts anwendbar. Erfüllungsort ist der Ort der beruflichen Niederlassung der Veranstalterin. Für Streitigkeiten ist das Gericht am Unternehmensort des/der Veranstalterin zuständig.
4 Mediationsklausel zur Streitschlichtung
Für den Fall von Streitigkeiten aus diesem Vertrag, die nicht einvernehmlich geregelt werden können, vereinbaren die Vertragsparteien einvernehmlich zur außergerichtlichen Beilegung des Konfliktes eingetragene Mediator:innen (ZivMediatG) mit dem Schwerpunkt WirtschaftsMediation aus der Liste des Justizministeriums beizuziehen. Sollte über die Auswahl der WirtschaftsMediatoren:innen oder inhaltlich kein Einvernehmen hergestellt werden können, werden frühestens ein Monat ab Scheitern der Verhandlungen rechtliche Schritte eingeleitet.
Im Falle einer nicht zustande gekommenen oder abgebrochenen Mediation, gilt in einem allfällig eingeleiteten Gerichtsverfahren österreichisches Recht.
Sämtliche aufgrund einer vorherigen Mediation angelaufenen notwendigen Aufwendungen, insbesondere auch jene für beigezogene Rechtsberater:innen, können vereinbarungsgemäß in einem Gerichts- oder Schiedsgerichtsverfahren als „vorprozessuale Kosten“ geltend gemacht werden.